Projektleitung: | Dr.in Birgitt Haller | |
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Durchführung: | Dr. in Birgitt Haller Valeria Zenz, MA |
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Finanzierung: | Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Gesellschaft und Arbeit | |
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Fertigstellung: | Februar 2020 |
Hintergrund für die Beauftragung des IKF durch das Land Tirol war die Landtagsentschließung vom 5. Oktober 2017, die die Landesregierung aufforderte, den Gewaltschutz in Tirol zu evaluieren und daraus Maßnahmen zur Verbesserung der Situation abzuleiten. Die Studie fokussiert daher auf Gewalt gegen Frauen (mit Kindern) im familiären Umfeld, was eine thematische Engführung bedeutet und Themen wie Cybermobbing, traditionelle Gewalt oder Gewalt in der Pflege ausschloss.
Die Untersuchung ist in fünf inhaltliche Blöcke gegliedert. Einleitend wurden die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für den Gewaltschutz in Tirol bzw. in Österreich bis zum Gewaltschutzgesetz 2019 (Inkrafttreten am 1.1.2020) zusammengefasst sowie tirolbezogene Statistiken zu themenrelevanten Strafrechtsdelikten dargestellt. Daran schließt die Auswertung einer Befragung von im Gewaltschutz tätigen Einrichtungen an. Das dritte Kapitel widmet sich den Angeboten der opferschutzorientierten Täterarbeit, das vierte Polizei und Justiz mit Blick sowohl auf das jeweilige Aufgabenverständnis als auch auf die Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen. Schließlich wird die Tätigkeit der Opferschutzgruppen in Tiroler Krankenhäusern analysiert. Am Schluss stehen aus den Forschungsergebnissen abgeleitete Empfehlungen an Politik und Verwaltung.