2016: SNaP – Special Needs and Protection orders (Polizeiliche und gerichtliche Schutzanordnungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen – die Situation von Frauen mit spezifischen Bedürfnissen)


Projektleitung: Dr.in Birgitt Haller


Durchführung: Mag.a Dr.in Helga Amesberger
Dr.in Birgitt Haller


Finanzierung: Europäische Kommission/ Daphne III
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen


Fertigstellung: September 2016


PartnerInnen: CESIS – Centro De Estudos Para A Internvenção Social (PT)
DHPol – Deutsche Hochschule der Polizei (DE)
Safe Ireland (IE)
University of Bialystok (PL)
Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. (DE)


Webseite: http://www.snap-eu.org/


 Länderbericht Österreich
 International Report
 Policy Paper Österreich


Wer körperlich und kognitiv beeinträchtigt oder psychisch krank ist, ist besonders häufig von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen. Das Daphne III-Forschungsprojekt untersuchte, ob Betretungsverbote, von denen die Polizei in Österreich jährlich mehr als 8.000 wegen Gewalt in der Familie verhängt, auch für diese Personen wirksam sind. Derartige Schutzzonen, wie sie durch die Verhängung eines Betretungsverbots oder einer Einstweiligen Verfügung errichtet werden, sollen den Gefährder auf Distanz zum Opfer halten; der Täter soll, wenn überhaupt, nur eingeschränkt mit dem Opfer in Kontakt kommen. Voraussetzung dafür ist, dass die geschützte Person eigenständig leben und Entscheidungen treffen kann – ist sie vom Täter abhängig, kann die Trennung von ihm sogar zu einer Verschlechterung der Situation führen wie z.B. einer Heimunterbringung.

In der Untersuchung wurden nicht nur körperliche und geistige Beeinträchtigungen als “spezifische Bedürfnisse” angesehen, sondern auch andere Benachteiligungen, die sich aus rechtlichen und sozialen Bedingungen oder aus individuellen Merkmalen ergeben. So benötigt etwa eine Migrantin, die nicht oder kaum Deutsch spricht, zusätzliche Unterstützung durch Dolmetschleistungen, um ihre Gewalterfahrungen schildern zu können, damit die Polizei in der Folge ein Betretungsverbot verhängt. Für solche Opfer ist es häufig schwierig, Zugang zu Schutzmaßnahmen zu finden.

Österreich hat in Bezug auf den Schutz vor familiärer Gewalt international Vorbildcharakter. Diese Studie hat gezeigt, dass das Gewaltschutzgesetz auch Schutz für Opfer mit spezifischen Bedürfnissen gewährleistet, vorausgesetzt, dass individuelle Bedürfnisse von Gewaltopfern wahrgenommen und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt werden.

Wie im nationalen Forschungsbericht und im Policy Paper, das sich an Politik, Polizei, Justiz, Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen richtet, analysiert wurde, besteht Verbesserungsbedarf insbesondere bei der Zusammenarbeit aller eingebundenen Berufsgruppen, bei der Dokumentation von Beeinträchtigungen und im Zugang zum Opferschutz. Schnelles, effizientes und zwischen Polizei, Opferschutzeinrichtungen und anderen Unterstützungsorganisationen abgestimmtes Handeln ist notwendig. Will man Opfern mit spezifischen Bedürfnissen optimalen Schutz gewährleisten, ist erforderlich, diese als erhöhtes Gefährdungsrisiko zu verstehen und zu dokumentieren. Der Zugang zum Opferschutz schließlich meint sowohl räumliche Barrierefreiheit als auch eine entsprechende Aufbereitung von Informationen, niederschwellige Beratung und Erleichterung von Kommunikation, für Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen ebenso wie für nicht Deutschsprechende. Da auf allen gesellschaftlichen Ebenen wenig Bewusstsein über spezifische Bedürfnisse von Gewaltopfern mit Behinderung und anderen Benachteiligungen besteht, sollten entsprechende Kampagnen und andere Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.