2013: Schutz vor Partnergewalt in der Republik Moldau


Durchführung: Dr.in Birgitt Haller


Finanzierung: OSZE


Fertigstellung: Dezember 2013


Im Rahmen einer Beauftragung als internationale Expertin erfolgte eine Evaluierung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in der Familie. Deren Kernstück ist das Gesetz zum Schutz vor und zur Bekämpfung von familiärer Gewalt (“Law 45”), das im September 2008 in Kraft trat und sich teilweise – nämlich hinsichtlich der Möglichkeit gerichtlicher Gewaltschutz-EVs – am österreichischen Gewaltschutzgesetz orientiert. Aktuell wird zudem die Einführung eines polizeilichen Betretungsverbotes diskutiert. Im Zuge der Erhebung wurden 29 ExpertInnen interviewt: sowohl VertreterInnen von Einrichtungen, die im Bereich Gewaltschutz tätig sind (insbesondere NGOs), als auch von Polizei und Justiz sowie BeamtInnen aus relevanten Ministerien.

Moldawien ist mit denselben Problemen konfrontiert wie Österreich Ende der 1990er Jahre: Widerstand in der Polizei gegen die Einstweilige Verfügung, die sie vollziehen müssen, Frauenfeindlichkeit in Polizei und Justiz, fehlendes Wissen über Gewaltbeziehungen, fehlendes Verständnis dafür, dass das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ein Menschenrecht ist und daher auch Gewalt im Privaten sanktioniert werden muss.

Darüber hinaus liegt das Platzangebot in Frauenhäusern um rund ein Drittel unter den Vorgaben des Europarats, und da es kaum Nachbetreuungsangebote (auch wegen des Fehlens von leistbaren Sozialwohnungen) gibt, kehren die meisten Frauen nach einigen Monaten zum Gewalttäter zurück. Erschwert wird ihre Situation durch die sehr hohe Arbeitslosigkeit im Land (mehr als vierzig Prozent), einzelne Einrichtungen können ihren Klientinnen aber “economic empowerment” z.B. durch die Finanzierung von Kursbesuchen anbieten, diese Frauen trennen sich offenkundig häufig von ihrem Partner.

Im Norden von Moldawien wurde ein Zentrum für Gewalttäter eingerichtet, das im Rahmen eines Modellversuches Anti-Gewalt-Trainings anbietet – was aber schon daran scheitert, dass der Einrichtungen keine Klienten zugewiesen werden und freiwillige Trainingsteilnehmer schon nach kurzer Zeit wegbleiben.

Obwohl sich die Regierung im Bereich Gewaltschutz sehr engagiert und zahlreiche internationale Organisationen entsprechende Maßnahmen finanzieren bzw. unterstützen, sind noch viele Anstrengungen notwendig.