
Projektleitung: | Mag.a Dr.in Brigitte Halbmayr | |
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Durchführung: | Mag.a Dr.in Helga Amesberger Mag.a Dr.in Brigitte Halbmayr Mag.a Elke Rajal |
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Finanzierung: | Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank, Projekt Nr. 17438 Nationalfonds der Republik Österreich Zukunftsfonds der Republik Österreich |
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Fertigstellung: | Februar 2018 |
Mit diesem Projekt wurde eine mittlerweile über 20-jährige Forschungstätigkeit am IKF zum Schwerpunkt Frauen und NS-Verfolgung fortgesetzt. In der gegenständlichen Studie widmeten wir uns einer einzelnen Verfolgtengruppe, zu der es vergleichsweise wenig Forschung gibt: den als “asozial” stigmatisierten Frauen.
Der Forschungsbericht fokussiert auf drei Schwerpunkte: Der erste beinhaltet die Dokumentation und Analyse der als “asozial” verfolgten Frauen in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Uckermark. Ausgangspunkt dafür waren die 160 Namen von als “asozial” Verfolgten, die in der im Laufe der Jahre mit 2.700 Namen gefüllten Datenbank zu österreichischen Ravensbrück- und Uckermark-Häftlingen enthalten sind. Die Analyse der Daten zu den als “asozial” verfolgten Österreicherinnen in Ravensbrück erfolgt in Gegenüberstellung mit der Gesamtzahl der Häftlingsgruppe der “Asozialen” wie auch der Gesamtheit der Inhaftierten. Einweisende Behörden, Einweisungsgründe, Haftwege, Haftbedingungen, Überlebenschancen bzw. Todesraten etc. sind zentrale Analysekriterien. Anders stellte sich die Ausgangslage für den Abschnitt zum Jugendkonzentrationslager Uckermark dar. Aufgrund des nach wie vor geringen Wissensstandes zu diesem Haftort gehen wir den spezifischen Umständen wie etwa dem Einweisungsprozedere, den Lebens- und Überlebensbedingungen und den kriminalbiologischen Untersuchungen an diesem für die Verfolgung von Mädchen und jungen Frauen zentralen Ort nach.
Im zweiten Schwerpunkt des Berichts beschäftigen wir uns mit der Erforschung der Vorgeschichte der KZ-Einweisung. Dieser behandelt Fragen wie: Welche Verhaltensweisen, Zuschreibungen und Beschuldigungen führten zu einer Überstellung in ein Konzentrationslager? Wer waren die AkteurInnen und welches Prozedere ging dieser Überstellung voran? Welche Behörden hatten Interesse an einer KZ-Einweisung der Frauen und wie wurde sie begründet? Um diese Fragen zu prüfen, nahmen wir nicht nur die KZ-Opfer in den Blick, sondern auch jene Frauen, die in Arbeitsanstalten, Arbeitserziehungslager und Erziehungsheime eingewiesen wurden, sowie Frauen, bei denen in der Begründung für eine Zwangssterilisation die Unterstellung von “Asozialität” aufscheint. Am Beispiel der Gaue Wien und Niederdonau wird analysiert, ob es eine Systematik in der Eskalation der Verfolgung der Frauen gab, die schließlich zu einer KZ-Einweisung führte, ob es eher Zufall oder den unterschiedlichen Interessen der involvierten Behörden und Einrichtungen geschuldet war, in welcher Form und welchem Ausmaß eine Frau in die Verfolgungsmaschinerie gelangte. Von Interesse war also der “Scheidepunkt”, der zu einer verschärften Zwangsmaßnahme führte und schlussendlich eine KZ-Einweisung nach sich zog.
Damit stehen jene Institutionen im Fokus, an denen sich die Konstruktion von “Asozialität” und die Verfolgung der derart Stigmatisierten nachzeichnen lassen: das sind die Asozialenkommissionen in Wien und Niederdonau, die eine behördliche Zentralisierung der Asozialenverfolgung (und eine österreichische Besonderheit) darstellen; für diese Gaue analysierten wir auch die Arbeitsanstalten Am Steinhof, Klosterneuburg und Znaim unter Einbeziehung der Entwicklung der Asozialenpolitik in der NS-Zeit. Überstellungen von jungen Frauen aus der Gauerziehungsanstalt Gleink im damaligen Gau Oberdonau nach Uckermark veranlassten uns, auch diese Einrichtung näher in den Blick zu nehmen.
Das Buch »ARBEITSSCHEU UND MORALISCH VERKOMMEN«. Verfolgung von Frauen als „Asoziale“ im Nationalsozialismus ist im Mai 2019 im Mandelbaum Verlag erschienen.