Projektleitung: | Univ.-Prof. Dr. Anton Pelinka | |
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Durchführung: | Dr. Guenther Steiner | |
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Finanzierung: | Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger | |
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Fertigstellung: | November 2012 |
Aus Anlass des 40. Todestages Friedrich Hillegeists gab der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine Studie in Auftrag, in der die Rolle und Bedeutung Hillegeists für die österreichische Sozialversicherung erforscht wurde. Friedrich Hillegeist war von 1948 bis 1968 Obmann der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Tod Johann Böhms übernahm er 1959 das Amt des Präsidenten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Außerdem bekleidete er zwischen 1959 und 1963 das Amt des Vizepräsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Mit dem nach ihm benannten Reformplan für die Pensionsversicherung wurde Hillegeist zu einem wesentlichen inhaltlichen Gestalter des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), des Stammgesetzes der Sozialversicherung der Unselbständigen in der Zweiten Republik. Die Studie steht methodologisch an der Schnittstelle der Politik- und Geschichtswissenschaft. Sie basiert vor allem auf Primärquellen aus der Pensionsversicherungsanstalt und dem Hauptverband, auf Fachzeitschriften und Zeitzeugeninterviews wie schließlich auf Buchpublikationen.
Nach einleitenden Kapiteln zu Wohlfahrtsstaat und Sozialpolitik sowie zur Biographie Friedrich Hillegeists bis 1945 bilden der Aufbau der Angestelltenversicherungsanstalt 1945 – 1949, der “Hillegeistplan” und damit verbunden das Werden des ASVG, insbesondere auf dem Gebiet der Renten- und Pensionsversicherung 1950 – 1956, sowie Hillegeists Zeit als Präsident des Hauptverbandes 1959 – 1968 die zentralen Kapitel der Arbeit. Abgerundet wird die Studie mit Schlussbetrachtungen, die die Forschungsergebnisse zusammenfassen und interpretieren.
Angefeindet wurde Hillegeist vor allem wegen der in seinem Reformplan enthaltenen Ruhensbestimmungen für Pensionen. Dass die Pension eine Ersatzleistung für nicht mehr erbringbares Erwerbseinkommen sein sollte und keine zusätzliche Versicherungsleistung, war ein Credo Friedrich Hillegeists. Immer wieder wandte er sich gegen “Luxus” in der Sozialversicherung, auch der Krankenversicherung. Gekrönt wurde sein Reformwerk mit dem Pensionsanpassungsgesetz von 1965, mit dem die Anpassung der Pensionen einem festgelegtem Prozess unterworfen wurde und nicht einer jährlichen Neuverhandlung bedurfte.
Friedrich Hillegeist litt zeitlebens darunter, nicht eine Position, etwa die des Sozialministers, errungen zu haben, die seiner Bedeutung entsprochen hätte. An der Person Hillegeist und im Feld der Sozialversicherung lässt sich sehr deutlich die Differenz zwischen Arbeiter- und Angestelltengewerkschaft innerhalb des ÖGB zeigen, die auch und nicht zuletzt mit einem “Standesdünkel” zu tun hatte. Dass ein Angestelltengewerkschafter Sozialminister wurde, war damals innerhalb des ÖGB noch nicht denkbar.
Als Präsident des Hauptverbandes hingegen war Friedrich Hillegeist ein logischer Nachfolger für Johann Böhm. Hillegeist war ein Visionär der österreichischen Sozialversicherung, ein schwieriger, aber pragmatischer Charakter, der auf Ausgleich bedacht war. Mit seinem “Hillegeist-Plan”, der in wesentlichen Zügen noch heute die Basis des Pensionsversicherungsrechts der Unselbständigen darstellt und darüber hinaus zum Vorbild für jenes der Selbständigen wurde, hat er sich bleibende, unabsprechbare Verdienste für die österreichische Sozialversicherung erworben.
Die Arbeit ist als Buchpublikation im ÖGB-Verlag erschienen.