2020: Familienbericht: “Gewalt in der Familie”


Projektleitung und Durchführung: Dr.in Birgitt Haller


Finanzierung: Bundeskanzleramt, Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend


Fertigstellung: Jänner 2020


Birgitt Haller verfasste für den alle zehn Jahre erscheinenden Familienbericht wie bereits für den Bericht 2009 das Kapitel über Gewalt in der Familie.

In den vergangenen zehn Jahren erfolgten mehrfach Novellierungen relevanter Gesetze. Dazu gehören etwa das Gewaltschutzgesetz 2019, das auf Frauen und Kinder fokussiert, sowie das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 mit seiner erweiterten Gewaltdefinition und das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, das Mindeststandards u.a. zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie formuliert.

Auf internationaler Ebene stellt das von Österreich 2013 ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, einen Meilenstein im Gewaltschutz dar. Es ist auf alle Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden, also auch auf Kinder und Männer.

Mehr als zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 1. Mai 1997 funktioniert die Zusammenarbeit der verschiedenen AkteurInnen, die für den Schutz vor Gewalt in der Familie zuständig sind, bundesweit problemlos, die Routinen sind eingespielt, vor allem die Kooperation von Polizei und Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren. Schwachstellen bestehen nach wie vor in Hinblick auf Gewaltopfer mit spezifischen Bedürfnissen, seien es körperliche Behinderungen, intellektuelle Beeinträchtigungen oder Kommunikationsschwierigkeiten wegen mangelnder Sprachkompetenzen. Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz von Hochrisikoopfern dar. Erfolgten in Österreich noch vor einigen Jahren im EU-Vergleich besonders wenige Beziehungsmorde, hat sich dieser Befund vor allem 2018 dramatisch verschlechtert. Offenkundig suchen Frauen, die später Opfer eines Beziehungsmordes werden, selten Hilfe, weder bei der Polizei noch bei Gewaltschutzeinrichtungen, und nützen das Instrumentarium des Gewaltschutzgesetzes, das sie schützen sollte, nicht oder kaum.

Während zu familiärer Gewalt gegen Frauen eine Vielzahl qualitativer und quantitativer Untersuchungen vorliegt, trifft dies bei anderen Familienmitgliedern nicht zu. Insbesondere zu Gewalt gegen ältere und alte Familienmitglieder sowie gegen Angehörige mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gibt es in Österreich wenig aktuelle Daten.

Einer 2010 durchgeführten repräsentativen Befragung zufolge liegt die Prävalenz für psychische Gewalt bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre für Frauen bei rund 75 und für Männer bei 73 Prozent, körperliche Gewalt erleben etwas weniger Mädchen (73 Prozent) und geringfügig mehr Burschen (74 Prozent). Sexuelle Gewalt in den unterschiedlichsten Formen betrifft mehr als jede vierte Frau (28 Prozent) und zwölf Prozent der Männer als Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, wobei Mädchen vor allem in der Familie und Burschen außerhalb viktimisiert werden (beides siehe Österreichisches Institut für Familienforschung 2011, Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld, Wien, S. 230 und 222).

Was Gewalthandlungen von Söhnen und Töchtern gegen ihre Eltern angeht, wird im Familienbericht auf eine aktuelle Studie des IKF verwiesen (Haller und Zenz, Gewalt von Söhnen und Töchtern gegen Eltern). Täter und – wesentlich seltener – Täterinnen sind kaum Jugendliche, sondern Erwachsene, Opfer in erster Linie Mütter. Auffällig ist die sehr seltene Befassung der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch der hohe Anteil von psychisch Kranken und Personen mit Alkohol- und Drogenabusus unter den Tätern und Täterinnen.

Die hohe Zahl an Frauenmorden 2018 und 2019, von denen die überwiegende Mehrheit Beziehungstaten waren, hat in Österreich zu Diskussionen über “toxische Männlichkeit” geführt. Der Begriff, der in den USA in den 1990er Jahren geprägt wurde, verweist auf die Machtstrukturen im Patriarchat, die Männlichkeitsbilder von Stärke, emotionaler Distanz, Wettbewerbsorientierung und Ähnlichem erzeugt haben und fortschreiben. Dieses Konzept steht hinter der eben deshalb vorwiegend von Männern ausgeübten familiären Gewalt gegen Frauen und Kinder. Die politischen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten sind infolgedessen klar: Es bedarf nicht nur eines effektiven Schutzes der (potentiellen) Opfer von Gewalt, sondern parallel dazu müssen einerseits Angebote in der Täterarbeit ausgeweitet werden sowie andererseits neue Bilder von Männlichkeit nicht nur entworfen, sondern auch gelebt werden.