Projektleitung: | Dr.in Birgitt Haller | |
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Durchführung: | Dr.in Birgitt Haller Dr.in Veronika Hofinger (IRKS) |
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Finanzierung: | Europäische Kommission/ DG Criminal Justice (JUST/2013/JPEN/AG/5487) über Verwey-Jonker Instituut, Utrecht (NL) Bundesministerium für Bildung und Frauen |
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Fertigstellung: | Januar 2016 | |
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PartnerInnen: | European Public Law Organization EPLO (GR) Independent Academic Research Studies IARS (UK) LOKK – Dachorganisation der Frauenhäuser (DK) Justizministerium Finnland Europäisches Forum für Restorative Justice EFRJ (BE) |
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Webseite: | http://www.euforumrj.org/ | |
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Comparative Report I | ||
Comparative Report II | ||
Annex: Country Reports | ||
Guide for Practitioners | ||
Leitfaden |
In den untersuchten Ländern wurde die Anwendungspraxis von Restorative Justice (RJ) bei Partnergewalt erhoben, mit dem Ziel, Bedingungen aufzuzeigen, unter denen ein RJ-Ansatz im Kontext von Partnergewalt möglich und sinnvoll ist. In allen Projektländern, also auch in Österreich, bezieht sich die Untersuchung auf den Tatausgleich, in einzelnen zusätzlich auf Conferencing. Der methodische Zugang umfasste neben Literaturrecherchen auf der nationalen Ebene Interviews mit Opfern, Tätern, PraktikerInnen und ExpertInnen sowie Fokusgruppen mit VertreterInnen von Staatsanwaltschaft, Polizei, BewährungshelferInnen und RJ-PraktikerInnen.
Auf der Abschlussveranstaltung Ende Januar in Brüssel wurde der im Projekt erarbeitete allgemeine, also nicht länderspezifische, “Practitioners Guide” für RJ bei Partnergewalt (in englischer Sprache) vorgestellt, der Basisinformationen für PraktikerInnen in EU-Raum anbietet. Das österreichische Team erarbeitete darüber hinaus einen Leitfaden, der StaatsanwältInnen und RichterInnen als ZuweiserInnen zum Tatausgleich zur Verfügung gestellt wird.