Projektleitung: | Dr.in Birgitt Haller | |
|
|
|
Durchführung: | Mag.a Dr.in Evelyn Dawid Dr.in Birgitt Haller |
|
|
|
|
Finanzierung: | Europäische Kommission über Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden e.V. Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend |
|
|
|
|
Fertigstellung: | Oktober 2010 |
Kinder, die Opfer von Sexualdelikten werden, haben mit unterschiedlichen Institutionen zu tun: mit Jugendschutzeinrichtungen, aber auch mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Diese Institutionen sind gekennzeichnet durch unterschiedliche (gesetzliche) Aufträge, Organisationsstrukturen, Selbstverständnisse, Interessen und Fachsprachen. Eine funktionierende Kooperation zwischen den Einrichtungen und ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen sind aber wesentliche Voraussetzungen für einen möglichst weitreichenden und effektiven Schutz der Kinder. Ziel des Forschungsprojekts war daher die Entwicklung eines Modellkonzepts für interdisziplinäre Kooperationen bei Sexualdelikten gegen Kinder im Sinn von gezielten, kontinuierlichen, von Einzelpersonen unabhängigen Arbeitsbündnissen, in denen zumindest auch Jugendwohlfahrt und Strafjustiz vertreten sind.
Im Zentrum der Untersuchung, die in Österreich, Deutschland und der Schweiz durchgeführt wird, stand die Jugendwohlfahrt. In Österreich wurden im Herbst 2008 von den insgesamt 115 Jugendämtern 61 Fragebögen retourniert und fanden in der Auswertung Verwendung. Dabei wurde der erste, allgemeine Teil des Fragebogens weitgehend vollständig ausgefüllt; bei den dort angesprochenen Themen handelte es sich um Kontakte und Kooperationen mit Kriminalpolizei und Strafjustiz, um Problem- und Konfliktfelder in der Zusammenarbeit u.ä. Der zweite Teil des Fragebogens fokussierte auf Arbeitskreise zu Sexualdelikten: Für ihn kamen nur fünf ausgefüllte Fragebögen zurück, was auf die geringe Anzahl von Arbeitskreisen zu Sexualdelikten gegen Kinder in Österreich und nicht auf die fehlende Antwortbereitschaft der Jugendämter zurückzuführen ist.
Zwischen November 2009 und Mai 2010 erfolgten Interviews mit ExpertInnen: Acht Interviews fanden mit Mitgliedern von bestehenden Arbeitskreisen statt, die sich auf Bezirksebene (vier Arbeitskreise) oder Landesebene (einer) mit sexuellem Missbrauch von Kindern befassen und an denen die Kriminalpolizei beteiligt ist. (Arbeitskreise, bei denen die Staatsanwaltschaft oder StrafrichterInnen eingebunden sind, konnten in Österreich nicht erhoben werden.) Ergänzend wurden weitere drei Interviews mit ExpertInnen geführt, die nicht an entsprechenden Kooperationsbündnissen teilnehmen. Keiner der analysierten Arbeitskreise beschäftigt sich ausschließlich mit sexuellem Missbrauch von Kindern, drei haben Gewalt im Allgemeinen zum Thema, einer Gewalt gegen Kinder.
Was die Inhalte und Aufgaben der Arbeitskreise anlangt, steht die Verbesserung des Informations- und Wissensstandes an erster Stelle, gefolgt von der Vernetzung im engen Wortsinn, also dem gegenseitigen Kennenlernen und Kontakthalten. Aufklärungsmaßnahmen, die sich an die Fachkollegenschaft und an eine interessierte breitere Öffentlichkeit wenden, spielen eine vergleichsweise untergeordnete Rolle, Fallbesprechungen zum Zeitpunkt der Interviews gar keine. In Deutschland etwa bestehen andere inhaltliche Prioritäten: Zwar steht an erster Stelle ebenfalls das gegenseitige Kennenlernen und Kontakthalten, gefolgt aber von Fallbesprechungen, weiter der Verbesserung des Informations- und Wissenstands der Mitglieder und schließlich Präventionsmaßnahmen.
Als Ergebnis der nationalen Untersuchungen und eines Workshops mit Expertinnen wurde schließlich ein “Basismodell” interdisziplinärer Zusammenarbeit in Fällen von (sexueller) Gewalt gegen Kinder erarbeitet, das an die jeweiligen – teilweise stark unterschiedlichen – nationalen Erfordernisse angepasst werden kann.
Details zur Studie und ihren Ergebnissen finden sich hier (Kurzfassung zum Download) bzw. in: