Projektleitung: | Dr.in Birgitt Haller | |
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Durchführung: | Dr.in Birgitt Haller Mag.a Karin Bischof |
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Finanzierung: | Interventionsstellen Oberösterreich und Niederösterreich | |
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Fertigstellung: | Januar 2004 |
Die beiden Interventionsstellen in Oberösterreich und Niederösterreich betreiben seit 2001 eine Außenstelle: in Freistadt bzw. in Zwettl. Es wurden Interviews einerseits mit gewaltbetroffenen Klientinnen der beiden Außenstellen geführt, um spezifische Bedürfnisse dieser Personengruppe zu erheben, sowie andererseits mit jeweils örtlich zuständigen Gendarmeriebeamten, um deren Umgang mit dem Gewaltschutzgesetz zu untersuchen.
Die Annahme, dass durch die Regionalisierung der Interventionsstellen Anlaufstellen für Frauen geschaffen werden, die den Weg in die Zentralstelle nicht finden würden, hat sich in den Interviews bestätigt. Das gilt nicht nur für ältere Frauen oder Frauen, die aus anderen Gründen – wie z.B. Krankheit – kaum mobil sind, sondern es zeigte sich auch, dass Frauen, die nicht gewohnt sind, sich in einer Stadt zu bewegen, Angst davor haben und einen solchen Schritt kaum unternehmen. Außerdem haben viele IST-Klientinnen wenig Erfahrungen mit Amtswegen und Bürokratie, möglicherweise ist das am Land ein größeres Problem als in der Stadt. Des weiteren war auffällig, wie wenig die Existenz und das Tätigkeitsfeld der IST trotz der bereits fast sieben Jahre dauernden Geltung des Gewaltschutzgesetzes bekannt war. Die optische und auch mediale Präsenz von Außenstellen trägt sicherlich zu einem besseren Informationsstand der Bevölkerung bei. Es wäre daher sinnvoll, im gesamten Bundesgebiet (und gerade in den flächenmäßig größten Bundesländern) Außenstellen einzurichten, um Gewaltbetroffenen möglichst breit Unterstützung anbieten zu können.
Die zweite Annahme, dass nämlich durch die Einrichtung von IST-Außenstellen GendarmeriebeamtInnen vor Ort stärker für die Wahrnehmung von familiärer Gewalt sensibilisiert werden, ist differenziert zu beantworten. Entsprechend den Ergebnissen der Erstevaluierung des Gewaltschutzgesetzes hat sich gezeigt, dass bei der Exekutive die Haltung der Vorgesetzten zum Gewaltschutzgesetz bzw. interne Vorgaben und Kontrollen essentiell sind für die Gesetzesvollziehung. Daher hat die bloße Existenz einer Außenstelle vermutlich wenig Auswirkungen auf die Anwendung des Gesetzes. Die Chance einer Außenstelle besteht allerdings darin, verstärkte Kontakte auf der regionalen Ebene aufzubauen, Überzeugungsarbeit zu leisten und damit die Exekutive stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Finanzierungssituation der Außenstellen im Mühl- und im Waldviertel ermöglichte es allerdings nicht, in diesem Bereich intensiver tätig zu werden, dafür bedürfte es einer deutlichen Mittelaufstockung von Seiten der öffentlichen Hand.