2017: Väterkarenz in der Justiz


Projektleitung: Dr.in Birgitt Haller


Durchführung: Mag.a Dr.in Helga Amesberger
Dr.in Birgitt Haller
Justina Kaiser, MA


Finanzierung: Bundesministerium für Justiz


Fertigstellung: Dezember 2017


Ausgangspunkt für die Konzeption der Studie war ein Zeitungsbericht über Väterkarenzen im öffentlichen Dienst. Der Standard meldete am 18. Juli 2016: “Öffentlicher Dienst: Mehr Männer in Karenz, Eltern-Teilzeit ist Frauensache”. Die Zahl der Väterkarenzen steige kontinuierlich an, während 2010 nur rund 17 Prozent aller Karenzen auf Männer entfallen seien, sei ihr Anteil 2014 und 2015 auf mehr als 31 Prozent angewachsen. Für die fünf personalstärksten Ressorts – Bildung und Frauen, Inneres, Landesverteidigung und Sport, Justiz sowie Finanzen – wurde die Entwicklung des Männeranteils an den Elternkarenzen von 2010 bis 2015 dargestellt: Anstiege gab es in den Ressorts Verteidigung, Inneres und Finanzen, bei Bildung und Justiz dagegen Rückgänge.

Da aus gleichstellungspolitischen Erwägungen eine Erhöhung des Anteils von Karenzvätern wünschenswert ist, sollte erhoben werden, was eine Karenzzeit attraktiv erscheinen lässt bzw. was einer Entscheidung dafür entgegensteht. Als Methode wurde ein Mix von quantitativen und qualitativen Zugängen eingesetzt, nämlich eine Online-Fragebogenerhebung, die sich an sämtliche Richter und Staatsanwälte, einschließlich der im BM für Justiz beschäftigten, richtete, Interviews mit ExpertInnen aus der Justizverwaltung und aus anderen Ressorts sowie Interviews mit Vätern, die sich bereit erklärt hatten, über ihre Erfahrungen Auskunft zu geben.