Projektleitung: | Dr.in Brigitte Halbmayr | |
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Durchführung: | Dr.in Helga Amesberger Mag.a Katrin Auer Mag.a Karin Bischof Dr.in Brigitte Halbmayr Dr. Gert Feistritzer (IFES) |
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Finanzierung: | Europäischer Sozialfonds Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit |
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Fertigstellung: | August 2005 |
Projektdesign:
Dieses Projekt wurde im Rahmen der europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL, welche die Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt zum Ziel hat, von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt. Der finanziell verantwortliche Partner dieser “Entwicklungspartnerschaft” war die Landesakademie Niederösterreich, Bereich Verwaltung und Politik. Weitere Kernpartner waren die Abteilung Kindergärten (K5) der Landesregierung Niederösterreich, das Interkulturelle Zentrum (Wien) sowie der Verband Niederösterreichische Dorf- und Stadterneuerung.
Gesamtstrategie des EQUAL-Projekts “Verschiedene Herkunft – Gemeinsame Zukunft”, das im Herbst 2002 begann und auf knapp drei Jahre angelegt war, war im weiteren und umfassenderen Sinn die Erarbeitung eines von möglichst vielen AkteurInnen gemeinsam entwickelten und getragenen Lösungsansatzes zur Durchbrechung gesellschaftlicher Diskriminierungsketten. Vier niederösterreichische Gemeinden, Guntramsdorf, Hainburg, Krems und Traismauer – alle davon mit einem im niederösterreichischen Bezugsrahmen überdurchschnittlich hohen Anteil von MigrantInnen – waren ausgewählt worden, um dort eine Entwicklung zur Modellgemeinde zu initiieren. Der Veränderungsprozess sollte von mehreren Ansatzpunkten, d. h. von möglichst vielen Ebenen und Schlüsselbereichen in den einzelnen Gemeinden gleichzeitig, aufeinander aufbauend und sich gegenseitig verstärkend, ausgehen, um schließlich vier Modellgemeinden mit regionaler Ausstrahlungskraft zu schaffen. Während Modul I des Projekts den Kindergartenbereich fokussierte und Modul II darauf aufbauend mit interkulturellen Lehrgängen für den gesamten pädagogischen Bereich sowie auch für Gemeindebedienstete bestimmte Gruppen sensibilisieren sollte, waren die Zielgruppen von Modul III – dem Gegenstand der vorliegenden Evaluierung (Modul IV) – alle Bevölkerungsgruppen der betreffenden Gemeinden. Gender Mainstreaming war als Querschnittsmaterie eingebaut, die alle Bereiche umfassen sollte und formell in Modul IV angesiedelt war.
Dem Modul III, auf das die wissenschaftliche Begleitforschung zentral abzielte, waren folgende strategische Ziele gesetzt:
- die aktive Einbeziehung der zugewanderten und einheimischen Bevölkerung in den gesamten Prozess
- die Aktivierung möglichst vieler AkteurInnen auf möglichst vielen Ebenen
- die Förderung und Entwicklung von Beteiligungsformen
- die Erarbeitung von Maßnahmen und Projekten.
Weiters fand im Rahmen des Projekts transnationale Vernetzung mit anderen EQUAL-Entwicklungspartnerschaften in Frankreich, Schweden und Tschechien statt. Das IKF-Team übernahm hier die Organisation des Themenbereiches Forschung. Ein weiterer Schwerpunkt lag im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Das Modul IV, für welches das Institut für Konfliktforschung die Verantwortung trug und das inhaltlich eng an das Modul III gekoppelt war, bestand primär in der wissenschaftlichen Fundierung und Begleitung sowohl der Entwicklungsphase als auch der Umsetzungsphase des Leitbildes. Einerseits wurde daher eine Status quo-Erhebung mittels Datenanalyse und qualitativer Interviews in allen vier Gemeinden bzw. einer umfangreichen repräsentativen Befragung in zwei ausgewählten Gemeinden (Hainburg und Guntramsdorf) durch das IFES durchgeführt. Den Ausgangspunkt für die Entwicklung der genannten Erhebungsinstrumente bildeten dabei die vom IKF entwickelten Integrationsindikatoren (siehe Tätigkeitsbericht 2000, “Integrationsindikatoren. Zur Nachhaltigkeit der Wiener Integrationspolitik”). Das Ziel war, eine empirische Grundlage für die Entwicklung des Leitbildes zu schaffen und ein möglichst genaues Bild von den unterschiedlichen Problemlagen, Defiziten, aber auch Vorleistungen bezüglich des Handlungsfeldes Integration in den Gemeinden zu erhalten. Die Ergebnisse dienten wiederum u. a. als Basis bzw. Hilfe zur thematischen Schwerpunktsetzung in den Arbeits- und Steuerungsgruppen sowie zur Unterstützung im Prozess der Leitbilderstellung. Am Ende des Projektes wurden sowohl die Befragung der Bevölkerung durch das IFES als auch die ExpertInneninterviews wiederholt. Die Analyse der Befragungen in der Endphase und v. a. der Vergleich mit der ersten, schon abgeschlossenen Erhebungswelle sollte mögliche Änderungen und Entwicklungen aufzeigen und Aufschluss über den Erfolg der Maßnahmen geben.
Andererseits fand auch weiterhin eine Evaluierung des gesamten Prozesses der Leitbildentwicklung und damit verbunden auch eine Analyse von Bedingungen und ausschlaggebenden Faktoren für das Erreichen bzw. Nicht-Erreichen einzelner Ziele statt. Methodisch wurde diese mittels teilnehmender Beobachtung während der gesamten Projektlaufzeit in den agierenden Gruppen und Gremien der einzelnen Gemeinden (Steuerungsgruppen als zentrales Plenum, themenspezifisch eingerichtete Arbeitsgruppen, Gemeinderat als beschlussfassendes Gremium) umgesetzt. Analysiert wurden dabei auch Kommunikationsstrukturen, Themenverläufe bzw. insgesamt die Partizipationsmuster der Beteiligten nach unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Geschlecht.
Wesentliche Ergebnisse:
Hinsichtlich der Status-quo-Erhebungen in den Gemeinden haben sich im Gesamten gesehen insbesondere Defizite in der sozioökonomischen Dimension, also in den Bereichen Bildung, Arbeitswelt und Wohnen, aber – je nach Gemeinde in unterschiedlichem Ausmaß – auch in der kulturellen Dimension bzw. im Bereich sozialer Kontakte ergeben. Zwar wurde im Leitbilderstellungsprozess in einzelnen Gemeinden den Bereichen Bildung, Arbeitswelt und Wohnen ein adäquater Stellenwert eingeräumt, in der Maßnahmenumsetzung konzentrierten sich die Aktivitäten jedoch schwerpunktmäßig in allen Gemeinden auf den Bereich kulturelle Begegnung und kulturelle Veranstaltungen. Diese Tatsache ist nicht zuletzt auf die spezifischen Projektbedingungen zurückzuführen: Der Hauptteil der Projektarbeit in den Gemeinden wurde von ehrenamtlichen AkteurInnen (ein Großteil davon Frauen mit und ohne Migrationshintergrund) getragen, eine konstante Einbindung von KommunalpolitikerInnen aus themenrelevanten Bereichen gelang nicht in allen Gemeinden, die Unterstützung seitens der Lokalpolitik für das Projekt war im Vorfeld nicht in ausreichender Verbindlichkeit geregelt worden. Auch eine Einbeziehung lokaler und/ oder überregionaler (z.B. arbeitsmarktpolitischer) AkteurInnen oder relevanter AkteurInnen auf Landesebene (z. B. für den Schulbereich) gelang kaum. Eine Ausnahme stellt der Bereich Kindergarten dar. Die zuständige Abteilung des Landes Niederösterreich war von Anfang an als Projektpartner eingebunden, das Training und der Einsatz der Interkulturellen MitarbeiterInnen in den Gemeinden war als fixer Projektbestandteil verankert. Als ein großer Erfolg des Projekts kann die Aufnahme aller im Projekt ausgebildeten Interkulturellen MitarbeiterInnen (IKMs) in den öffentlichen Dienst des Landes und somit die Verankerung interkultureller Arbeit in den Kindergärten der Gemeinden und darüber hinaus angesehen werden. Dass der Einsatz der IKMs in den niederösterreichischen Kindergärten, der auf über zehnjähriger Vorarbeit in diesem Feld beruht, deutliche Verbesserungen mit sich brachte, lässt sich auch anhand einer anderen Erhebung zur Einschätzung der Integrationsbedingungen in Niederösterreich (siehe in diesem Tätigkeitsbericht: “Stimmungsbild”) ablesen.
Weitere Eckpunkte erfolgreicher Maßnahmenumsetzung – abgesehen von den vielen Aktivitäten im kulturellen Bereich – sind: die Etablierung einer (bislang halben) Fachstelle für Integration in Krems, die, unterstützt von der ehrenamtlichen Integrationsplattform, in Hinkunft für die Vernetzung und Koordinierung in Integrationsangelegenheiten und für die Organisation zuständig ist; die Nominierung einer Frau mit Migrationshintergrund an wählbarer Stelle auf der Wahlliste der Gemeinderatswahlen und deren Wahl zur Gemeinderätin in Guntramsdorf; die Organisation einer außerschulischen Lernhilfe für Schulkinder mit Migrationshintergrund in Traismauer und Guntramsdorf.
In Hinblick auf die Analyse der Bedingungen für das Erreichen der oben genannten strategischen Ziele wurden anhand der zentralen Prozessaspekte folgende wesentliche Faktoren herausgearbeitet:
- Initiative und Engagement verschiedener AkteurInnen in der Gemeinde
- Mindestmaß an Interesse am Themenfeld seitens der dominanten politischen Partei
- Konstruktive parteipolitische Konkurrenz im Themenfeld
- Erwartungshaltung von Parteien (oder zumindest maßeblicher Funktionäre in diesen Parteien), vom Projekt zu profitieren (WählerInnenstimmen, Imagegewinn)
- Offenheit der maßgeblichen parteipolitischen Beteiligten gegenüber AkteurInnen aus anderen Bereichen (Institutionen, Vereine/NGOs) und deren Einbeziehung
- Kooperationsbereitschaft der Administration
- Willensbildung und daraus folgende Unterstützungsbereitschaft seitens der zuständigen übergeordneten politischen Ebene (Landesebene)
- Vorarbeit/ vorangehende Sensibilisierung in der Gemeinde
- Kein konfliktives, polarisiertes Klima in der Gemeinde, wenig Fremdenfeindlichkeit
- Keine ausgeprägten Konfliktlinien zwischen unterschiedlichen Gruppen von MigrantInnen
- Zeit
- Verbindliche Bereitstellung finanzieller Ressourcen.
Eine Beurteilung, inwieweit in Modul III die Verwirklichung der Gesamtstrategie des Projekts – nämlich die Durchbrechung gesellschaftlicher Diskriminierungsketten – verwirklicht wurde, war im Rahmen der vorliegenden Evaluierung nicht möglich. Es wäre dafür zu einem späteren Zeitpunkt eine genauere Untersuchung der Wirkung von Maßnahmen in den einzelnen Bereichen notwendig. Beträchtliche Teile der Leitbilder waren zum Zeitpunkt des Projektabschlusses noch nicht umgesetzt und die Wirkung von bereits implementierten Maßnahmen ließ sich häufig noch nicht ermessen.
Einige Grundannahmen und Hinweise dazu lassen sich jedoch aus den Ergebnissen der Analyse von Kommunikationsstrukturen und Beteiligungsverhalten ableiten. Ausschlaggebend dafür, ob die Aktivitäten geeignete antirassistische Strategien darstellen, sind sicherlich die Qualität der Maßnahmen und auch die unterschiedlichen Motivationslagen in der einheimischen Bevölkerung. Ist beispielsweise der Leitbildprozess von einer starken Assimilationserwartung der beteiligten Personen ohne Migrationshintergrund geprägt und wird die Integrationsleistung hauptsächlich von den MigrantInnen gefordert, so können die entwickelten Maßnahmen kaum eine antirassistische Stoßrichtung aufweisen. Eine solche hängt vom tatsächlichen Integrationsverständnis aller am Projekt beteiligten AkteurInnen ab. Die Durchführung eines Leitbildprozesses muss daher nicht per se eine geeignete antirassistische Strategie darstellen.
reit angelegte Studie untersuchte in allen EU-Mitgliedstaaten die in Hinblick auf Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie auf Gewalt in Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung der Opfer relevante Gesetzgebung. Auf der Grundlage eines Vergleichs der länderspezifischen Regelungen wurden einerseits rechtliche Mindeststandards für den EU-Raum identifiziert und andererseits Empfehlungen für verbesserte Gesetze zum Gewaltschutz, die in der EU als Standard etabliert werden sollten, erarbeitet.