{"id":2730,"date":"2021-04-27T11:57:36","date_gmt":"2021-04-27T11:57:36","guid":{"rendered":"http:\/\/test-ikf.online\/?page_id=2730"},"modified":"2021-04-27T11:58:51","modified_gmt":"2021-04-27T11:58:51","slug":"2002-folgestudie-evaluierung-bundesgesetz_schutz_vor_gewalt_in_der_familie","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/schwerpunkte\/sicherheit\/gewalt\/2002-folgestudie-evaluierung-bundesgesetz_schutz_vor_gewalt_in_der_familie","title":{"rendered":"2002: Folgestudie zur Evaluierung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-atomic-blocks-ab-container alignfull ab-block-container\"><div class=\"ab-container-inside\"><div class=\"ab-container-content\"><div id=\"pl-gb2730-69f23ffb56545\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-gb2730-69f23ffb56545-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-gb2730-69f23ffb56545-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-gb2730-69f23ffb56545-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_media_image panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"2554\" height=\"10\" src=\"https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF.jpg\" class=\"image wp-image-754  attachment-full size-full\" alt=\"\" style=\"max-width: 100%; height: auto;\" srcset=\"https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF.jpg 2554w, https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF-300x1.jpg 300w, https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF-1024x4.jpg 1024w, https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF-768x3.jpg 768w, https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF-1536x6.jpg 1536w, https:\/\/ikf.ac.at\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/linie_IKF-2048x8.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 2554px) 100vw, 2554px\" \/><\/div><\/div><\/div><\/div>\n\n\n<div style=\"color:#ddd\" class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-spacer gb-block-spacer gb-divider-solid gb-divider-size-1\"><hr style=\"height:30px\"\/><\/div>\n\n\n<div id=\"pl-gb2730-69f23ffb56a17\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-gb2730-69f23ffb56a17-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-gb2730-69f23ffb56a17-0-0\"  class=\"panel-grid-cell panel-grid-cell-empty\" ><\/div><div id=\"pgc-gb2730-69f23ffb56a17-0-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-gb2730-69f23ffb56a17-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<table style=\"height: 100px; width: 100%; border-collapse: collapse;\" border=\"1\" cellpadding=\"2\">\n<tbody>\n<tr style=\"height: 24px;\">\n<td style=\"width: 15.8421%; height: 24px;\">Project management:<\/td>\n<td style=\"width: 84.1578%; height: 24px;\" colspan=\"2\" class=\"translation-block\"><span style=\"font-size: x-large\">Dr. Birgitt Haller<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 15.8421%;\">\n<hr \/>\n<\/td>\n<td style=\"width: 24.3119%;\">\n<hr \/>\n<\/td>\n<td style=\"width: 59.8459%; height: 24px;\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 15.8421%;\">Implementation:<\/td>\n<td style=\"width: 84.1578%;\" colspan=\"2\">Dr.<sup>in<\/sup> Birgitt Haller<br \/>\nMag. Dr. Stefanie Mayer<sup>a<\/sup> Katrin Auer<br \/>\nMag. Dr. Stefanie Mayer<sup>a<\/sup> Barbara Liegl<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 15.8421%;\">\n<hr \/>\n<\/td>\n<td style=\"width: 24.3119%;\">\n<hr \/>\n<\/td>\n<td style=\"width: 59.8459%;\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 15.8421%;\">Funded by:<\/td>\n<td style=\"width: 84.1578%;\" colspan=\"2\">Federal Ministry of the Interior<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 15.8421%;\">\n<hr \/>\n<\/td>\n<td style=\"width: 24.3119%;\">\n<hr \/>\n<\/td>\n<td style=\"width: 59.8459%; height: 24px;\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr style=\"height: 24px;\">\n<td style=\"width: 15.8421%; height: 24px;\">Completed in:<\/td>\n<td style=\"height: 24px; width: 84.1578%;\" colspan=\"2\">Juli 2002<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n\n\n<div style=\"color:#404168\" class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-spacer gb-block-spacer gb-divider-solid gb-spacer-divider gb-divider-size-1\"><hr style=\"height:3px\"\/><\/div>\n\n\n\n<div style=\"color:#404168\" class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-spacer gb-block-spacer gb-divider-solid gb-divider-size-1\"><hr style=\"height:10px\"\/><\/div>\n\n\n<div id=\"pl-gb2730-69f23ffb56ec8\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-gb2730-69f23ffb56ec8-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-gb2730-69f23ffb56ec8-0-0\"  class=\"panel-grid-cell panel-grid-cell-empty\" ><\/div><div id=\"pgc-gb2730-69f23ffb56ec8-0-1\"  class=\"panel-grid-cell panel-grid-cell-mobile-last\" ><div id=\"panel-gb2730-69f23ffb56ec8-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_text panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" >\t\t\t<div class=\"textwidget\"><p align=\"justify\">W\u00e4hrend die Erstevaluierung des Gewaltschutzgesetzes, die im Mai 1999 abgeschlossen wurde, als \u00dcberblick \u00fcber die Implementierung des Gesetzes angelegt war, fokussierte die Folgestudie auf Problembereiche bzw. auf Bereiche, bei denen sich \u00c4nderungen gegen\u00fcber der ersten Erhebung ergeben hatten. Im einzelnen waren das:<\/p>\n<ul>\n<li>die l\u00e4ngerfristigen Effekte von Polizeiinterventionen auf die Gewaltbeziehung<\/li>\n<li>der Umgang der Strafjustiz mit Gewalt in der Familie<\/li>\n<li>die T\u00e4terarbeit<\/li>\n<li>die Situation von Migrantinnen und<\/li>\n<li>Gewalt gegen Kinder.<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"justify\">In der Folge sollen kurz einige zentrale Ergebnisse res\u00fcmiert werden.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 50px;\"><strong>L\u00e4ngerfristige Effekte auf die Gewaltbeziehung<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Um die l\u00e4ngerfristigen Effekte der Polizeiinterventionen auf die Gewaltbeziehung zu erheben, wurden 22 Frauen befragt, die von ihren (Ex-)Partnern bedroht oder angegriffen worden waren. Fast zwei Drittel von ihnen waren bereits im Rahmen der Erstevaluierung des Gewaltschutzgesetzes befragt worden, so dass von ihnen Interviews in einer Zeitreihe vorlagen. Mehr als die H\u00e4lfte der Befragten war zum Zeitpunkt des zuletzt mit ihnen gef\u00fchrten Interviews vom Ehe-\/Lebenspartner geschieden oder getrennt, bei den \u00fcbrigen war etwa gleich h\u00e4ufig ein Scheidungsverfahren anh\u00e4ngig bzw. die Beziehung noch aufrecht. Die Mehrzahl der Frauen, die weiterhin mit ihrem Partner lebten, berichteten \u00fcber neuerliche Gewalterfahrungen, aber sie hatten nicht die Kraft f\u00fcr eine Trennung, konnten sich aus Angst vor dem Partner nicht l\u00f6sen bzw. waren von ihren Partnern \u00f6konomisch abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p align=\"justify\">Ein Drittel der Befragten \u00e4u\u00dferte sich dezidiert positiv \u00fcber das Gewaltschutzgesetz bzw. \u00fcber die Folgen von Wegweisung\/Betretungsverbot. Einerseits zeigten die Interventionen der Exekutive Wirkung auf die gewaltt\u00e4tigen M\u00e4nner, die verstanden h\u00e4tten, dass sie in Folge neuerlicher \u00dcbergriffe mit Bestrafung rechnen m\u00fcssten. Andererseits st\u00e4rkten Wegweisung\/Betretungsverbot die Selbstsicherheit der Frauen, weil sie es gewagt hatten, mit ihren Problemen an die \u00d6ffentlichkeit zu gehen, bzw. war ein Betretungsverbot die notwendige Rahmenbedingung f\u00fcr Frauen, um in Ruhe eine Entscheidung zu treffen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Deutlich wurde bei den Interviews auch die zentrale Rolle, die den Interventionsstellen im Gewaltschutz zukommt. Mehrere Frauen trennten sich nicht nach der ersten Polizeiintervention, waren mit weiteren \u00dcbergriffen konfrontiert und erst die neuerliche Verh\u00e4ngung von WW\/BV gab den Ansto\u00df f\u00fcr die Trennung. Sie erkl\u00e4rten dies mit Entwicklungsschritten, die notwendig gewesen seien, um die Gewaltspirale zu durchbrechen, und genau dieses\u00a0<em>empowerment<\/em>\u00a0wird von den Interventionsstellen geleistet.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 50px;\"><strong>Strafjustiz<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Ein Gutteil der Strafverfahren in Zusammenhang mit Gewalt in der Familie wird eingestellt. Die Auswertung der Tageb\u00fccher der Staatsanwaltschaften Wien und Salzburg aus dem ersten Halbjahr 2001 ergab, dass bei rund jeder zweiten K\u00f6rperverletzungsanzeige eine Verfahrenseinstellung erfolgte, rund ein Drittel der Verfahren wurde diversionell erledigt und bei durchschnittlich jedem siebten wurde ein Strafantrag gestellt. Nur jede dritte Einstellung erfolgte auf Grund der Zeugnisentschlagung des Opfers; h\u00e4ufig kam es wegen der &#8220;mangelnden Strafw\u00fcrdigkeit der Tat&#8221; zu einer Einstellung. Beim Verdacht der gef\u00e4hrlichen Drohung wurden mehr als 60 Prozent der Verfahren eingestellt, in rund jedem siebten Fall wurde diversionell vorgegangen, und zu etwa einem Viertel erfolgten Strafantr\u00e4ge.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die wichtigste Diversionsma\u00dfnahme bei famili\u00e4rer Gewalt war im Jahr 2000 bundesweit der Au\u00dfergerichtliche Tatausgleich (ATA) mit einem Anteil von fast zwei Dritteln, an zweiter Stelle lag mit rund 17 Prozent die Verh\u00e4ngung einer Geldbu\u00dfe. Die Auswertung von Tageb\u00fcchern der Staatsanwaltschaften Wien und Salzburg ergab, dass der ATA bei F\u00e4llen von famili\u00e4rer Gewalt in Wien einen Anteil von rund drei Vierteln und in Salzburg von fast 90 Prozent aller Diversionsma\u00dfnahmen erreichte. Die \u00fcbrigen Diversionsf\u00e4lle konzentrierten sich auf Geldbu\u00dfen bzw. das Aussprechen von Probezeiten ohne Zusatz, wobei Geldbu\u00dfen vor allem in Wien verh\u00e4ngt wurden.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Mehrheit der befragten ExpertInnen \u00e4u\u00dferte sich grunds\u00e4tzlich auch beim Vorliegen von famili\u00e4rer Gewalt dem ATA gegen\u00fcber trotz vereinzelter Kritikpunkte positiv. Anders die Haltung der Interventionsstellen in Wien und in Salzburg: Ihnen zufolge sollten in F\u00e4llen von famili\u00e4rer Gewalt in erster Linie Strafverfahren durchgef\u00fchrt werden und ein ATA nur dann in Betracht kommen, wenn klar sei, dass das Opfer vor Gericht nicht aussagen wolle.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 50px;\"><strong>T\u00e4terarbeit<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Evaluierung der T\u00e4terarbeit der Wiener M\u00e4nnerberatungsstelle basiert auf Interviews mit den dortigen Projektverantwortlichen, mit Vertreterinnen der Wiener Interventionsstelle sowie mit Gewaltt\u00e4tern und deren Partnerinnen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung wurde das Trainingsprogramm bereits zum dritten Mal durchgef\u00fchrt (Beginn: Januar 2002).<\/p>\n<p align=\"justify\">In das T\u00e4terprogramm sollen vorwiegend Klienten aufgenommen werden, die im Zuge von Diversionsma\u00dfnahmen, mittels einer gerichtlichen Auflage oder Weisung bzw. einer schriftlichen Vereinbarung z.B. mit dem Jugendamt zugewiesen werden. Vor der Aufnahme in die Gruppe finden ein Erstgespr\u00e4ch mit den Projektverantwortlichen und im Anschluss daran eine Anamnese statt, um abzukl\u00e4ren, ob der Mann f\u00fcr die Trainingsteilnahme motiviert bzw. motivierbar und gruppenf\u00e4hig ist. In dieser Vorphase ist weiters ein Gespr\u00e4ch mit der Partnerin des Mannes vorgesehen, um sie \u00fcber Inhalte und Ziele des Trainings zu informieren sowie genauere Informationen \u00fcber die Gewaltt\u00e4tigkeit des Mannes zu erfragen. Bei dieser Gelegenheit werden die Frauen auch auf die T\u00e4tigkeit der Interventionsstelle und auf die Notwendigkeit von Sicherheitsma\u00dfnahmen w\u00e4hrend des Trainings hingewiesen. Da sich der Kontakt mit den Partnerinnen h\u00e4ufig schwierig gestaltet, ist es essentiell, dass bei Beginn wie auch w\u00e4hrend des Trainingsprogramms ein Austausch der Projektverantwortlichen mit der zuweisenden Institution erfolgt. Nach Abschluss des Trainings erfolgen in gr\u00f6\u00dferen Zeitabst\u00e4nden Einzelgespr\u00e4che mit allen Absolventen, die der Sicherung des gelernten Verhaltens dienen sollen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Das Anti-Gewalt-Training wurde von den interviewten ATA-MitarbeiterInnen f\u00fcr ihre Klientel als zu hochschwellig empfunden. L\u00e4ngerfristig w\u00e4re daher zu \u00fcberlegen, ob ein vielf\u00e4ltigeres Angebot durch die M\u00e4nnerberatung m\u00f6glich ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass Alternativma\u00dfnahmen \u00e4hnlich positive Effekte wie das bestehende Trainingsprogramm zeitigen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 50px;\"><strong>Migrantinnen<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">W\u00e4hrend zum Zeitpunkt der Erstevaluierung Migrantinnen unter der Klientel der Interventionsstellen deutlich unterrepr\u00e4sentiert waren, wiesen bei der Folgeuntersuchung s\u00e4mtliche IST einen im Vergleich mit den Bev\u00f6lkerungszahlen deutlich \u00fcberh\u00f6hten Migrantinnenanteil an ihrer Klientel aus, der vermutlich deren realer Gewaltbetroffenheit entspricht. Noch st\u00e4rker als bei den IST sind Migrantinnen allerdings in den Frauenh\u00e4usern \u00fcberrepr\u00e4sentiert. Von befragten Expertinnen wurde mehrfach vermutet, dass Migrantinnen Zuflucht in den Frauenh\u00e4usern suchen m\u00fcssten, weil das Gewaltschutzgesetz bei ihnen nicht greife. Als Gr\u00fcnde daf\u00fcr wurden Sprachprobleme, soziale Isolation, Unkenntnis \u00fcber das Gesetz und \u00c4ngste vor einem Einschreiten der Polizei genannt. Vermutet wurde aber auch ein \u00dcberfordert-Sein der Exekutive, die gerade bei MigrantInnen Gewalt nicht erkenne und eher zu Streitschlichtungen greife. Ein weiteres Problem wurde darin gesehen, dass ExekutivbeamtInnen die Verh\u00e4ngung eines Betretungsverbotes &#8220;im Nachhinein&#8221; h\u00e4ufig verweigern w\u00fcrden, so dass Frauen, die als erste Reaktion ein Frauenhaus aufsuchen, kaum eine Chance auf ein Betretungsverbot h\u00e4tten und im Frauenhaus verbleiben m\u00fcssten.<\/p>\n<p align=\"justify\">Festzuhalten ist, dass Migrantinnen neben personaler Gewalt zus\u00e4tzlich struktureller Gewalt ausgesetzt sind: durch das Aufenthalts- und Besch\u00e4ftigungsrecht, durch den Ausschluss von Sozialleistungen, durch fehlende oder geringe Sprachkenntnisse. Wenn eine fehlende rechtliche Absicherung in der neuen Heimat und Existenz\u00e4ngste Migrantinnen den Weg zur Polizei verunm\u00f6glichen, k\u00f6nnen diese Frauen letztlich aus der Gewaltspirale nicht ausbrechen. Nach dem Verlassen des Frauenhauses bleibt ihnen h\u00e4ufig nur der Weg zur\u00fcck zum Gewaltt\u00e4ter. Vor diesem Hintergrund fordern die IST seit Jahren ein eigenst\u00e4ndiges Aufenthalts- und Besch\u00e4ftigungsrecht f\u00fcr Migrantinnen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 50px;\"><strong>Kinder<\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Bei der Schaffung des Gewaltschutzgesetzes stand Gewalt gegen Frauen im Vordergrund, nicht Gewalt gegen Kinder \u2013 dies hat zur Folge, dass der Gewaltschutz f\u00fcr Frauen besser funktioniert als f\u00fcr Kinder. Von der Exekutive werden Betretungsverbote fast ausschlie\u00dflich zugunsten von gef\u00e4hrdeten Frauen verh\u00e4ngt, kaum zugunsten von (ebenfalls) gewaltbetroffenen Kindern, und die Jugendwohlfahrt nutzt nach wie vor in sehr geringem Ausma\u00df das Instrument der Einstweiligen Verf\u00fcgung zum Schutz von Kindern.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Statistiken der Interventionsstellen weisen \u00f6sterreichweit f\u00fcr Familien, in denen die Mutter misshandelt wird, eine durchschnittliche Gewaltbelastung der Kinder von rund 25 Prozent bei direkter Gewalt und von 60 Prozent bei mittelbarer, miterlebter Gewalt aus. Die interviewten gewaltbetroffenen M\u00fctter gaben zu zwei Dritteln an, dass ihre Partner auch gegen die Kinder Gewalt angewendet h\u00e4tten, und zwar zu jeweils gleichen Teilen k\u00f6rperliche bzw. psychische Gewalt.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Gespr\u00e4chspartnerinnen aus der Wiener MAG ELF wiesen darauf hin, dass sich die Haltung ihrer Beh\u00f6rde gegen\u00fcber dem Gewaltschutzgesetz seit dessen Inkrafttreten ge\u00e4ndert habe: Kinder seien aus der Sicht des Jugendamts von famili\u00e4rer Gewalt immer mitbetroffen und die Beh\u00f6rde m\u00fcsse daher in solchen F\u00e4llen t\u00e4tig werden. Die geringe Zahl der Antr\u00e4ge auf Gewaltschutz-EVs wurde damit erkl\u00e4rt, dass die Antragstellung nur dann sinnvoll sei, wenn diese Ma\u00dfnahme von der Mutter mitgetragen werde.<\/p>\n<\/div>\n\t\t<\/div><\/div><div id=\"pgc-gb2730-69f23ffb56ec8-0-2\"  class=\"panel-grid-cell panel-grid-cell-empty\" ><\/div><\/div><\/div>\n\n\n<div style=\"color:#333\" class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-spacer gb-block-spacer gb-divider-solid gb-spacer-divider gb-divider-size-1\"><hr style=\"height:100px\"\/><\/div>\n<\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":1561,"menu_order":54,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2730","page","type-page","status-publish","hentry","post"],"featured_image_src":null,"featured_image_src_square":null,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2730","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2730"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2730\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2738,"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2730\/revisions\/2738"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1561"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ikf.ac.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2730"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}