
Projektteam: | Dr.in Birgitt Haller (Leitung) Anna Hasenauer, BA |
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Finanzierung: | NEUSTART |
In Österreich gilt seit 1. Juli 2006 das sogenannte „Anti-Stalkinggesetz“ (§ 107a Strafgesetzbuch, Tatbestand der „beharrlichen Verfolgung“), das Opfer von Belästigungen besser schützt. NEUSTART betreut seit 2006 Klient:innen in Zusammenhang mit Strafverfahren wegen beharrlicher Verfolgung im Rahmen von Bewährungshilfe bzw. der Durchführung eines Tatausgleichs. Die Bearbeitung von Stalkingfällen bedeutet eine besondere Herausforderung, weil der Schutz des Opfers und die Kontrolle des Täters/der Täterin im Vordergrund stehen und ein Zusammentreffen, das der/die Stalker:in anstrebt, vermieden werden muss. NEUSTART hat bei Stalking sowohl im Tatausgleich als auch in der Bewährungshilfe spezifische Regelungen und Standards in der Bearbeitung definiert, um die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten. In der Gewaltpräventionsberatung erhält dieses Thema in Verbindung mit häuslicher Gewalt zusätzliche Aufmerksamkeit.
Die Studie untersucht vor diesem Hintergrund die Arbeit mit Stalkingfällen im Tatausgleich und in der Bewährungshilfe und vergleicht die Erfahrungen mit internationalen „good practice“-Beispielen. Ziel ist es, die Sozialarbeit in diesen Fällen vom Prozess und vom Ergebnis her zu evaluieren und Empfehlungen für die bestmögliche Bearbeitung solcher Fälle zu formulieren.