Bearbeitung von Stalking-Fällen in Tatausgleich und Bewährungshilfe


Projektteam: Birgitt Haller (Projektleitung 4/2023 – 6/2025 )
Anna Hasenauer (4/2023 – 7/2024)
Karin Liebhart (Projektleitung 7/2025 – 12/2025
Isabell Meuser (7/2025 – 12/2025


Finanzierung: NEUSTART


Seit 1. Juli 2006 schützt in Österreich das sogenannte „Anti-Stalking-Gesetz“ (§ 107a StGB, Tatbestand der „Beharrlichen Verfolgung“) Opfer von Belästigungen besser. Ebenfalls seit 2006 umfasst das Leistungsangebot von NEUSTART zum einen die Durchführung eines Tatausgleichs in Zusammenhang mit Strafverfahren wegen beharrlicher Verfolgung und zum anderen die Begleitung und Betreuung von Klient:innen durch die Bewährungshilfe.

Die Bearbeitung von Stalking-Fällen ist besonders herausfordernd, da der Schutz des Opfers und die Kontrolle des Täters/der Täterin im Vordergrund stehen und ein von dem/der Stalker:in angestrebtes Zusammentreffen mit dem Opfer vermieden werden muss. Im Fall eines Tatausgleichs kann ein konsequentes Vermeiden des Aufeinandertreffens von Stalker:in und Opfer jedoch in Frage gestellt sein. Dies trägt erheblich zur Skepsis mancher Opferschutzeinrichtungen gegenüber dem Tatausgleich bei Fällen von Stalking bei. Insbesondere in der Gewaltpräventionsberatung erhält dieser Umstand in Verbindung mit häuslicher Gewalt zusätzliche Aufmerksamkeit. Allerdings hat NEUSTART für den Bereich Stalking sowohl im Tatausgleich als auch in der Bewährungshilfe spezifische Regelungen und Standards in der Bearbeitung definiert, um die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten.

Davon ausgehend verfolgte die Studie das Ziel, die Arbeit von NEUSTART mit Stalking-Fällen im Tatausgleich und in der Bewährungshilfe zu evaluieren und einen kritischen Blick sowohl auf Prozesse als auch Ergebnisse zu werfen. Zudem wurden internationale Erfahrungen in der Arbeit mit Stalking-Fällen recherchiert um daraus Anregungen für die weitere Arbeit von NEUSTART zu gewinnen. Das Ergebnis der Studie sind Empfehlungen für eine noch gezieltere und nachhaltigere Bearbeitung von Stalking-Fällen und eine weitere Verbesserung der Interventionen bei Stalking.